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Wer zahlt mein ambulant betreutes Wohnen in München und muss ich selbst etwas bezahlen?

  • Autorenbild: Riza-Leon Bozkurt
    Riza-Leon Bozkurt
  • 20. Mai
  • 3 Min. Lesezeit

Das ist eine der häufigsten Fragen, die ich höre – und gleichzeitig eine der wichtigsten.


Denn viele Menschen schrecken zurück, weil sie denken, sie müssten die Unterstützung selbst bezahlen. Die kurze Antwort: In den meisten Fällen musst du das nicht.


Wer übernimmt die Kosten?


Ambulant betreutes Wohnen ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach SGB IX – Kostenträger ist in München und Umgebung der Bezirk Oberbayern.

Das bedeutet: Nicht du zahlst die Betreuung, sondern ein Sozialleistungsträger. Voraussetzung ist, dass ein Bedarf festgestellt wird – dazu gleich mehr.


Muss ich selbst etwas bezahlen?


Für die meisten Leistungsberechtigten ergibt sich keine oder lediglich eine sehr geringe Eigenbeteiligung an den Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Die BEW-Betreuung in München ist also in der Regel kostenlos für dich.


Wann kann doch eine Eigenbeteiligung fällig werden?


Es gibt zwei Situationen, in denen du einen Eigenbeitrag leisten musst:


1. Hohes Einkommen

Seit dem Bundesteilhabegesetz 2020 haben auch Menschen mit durchschnittlichem oder überdurchschnittlichem Einkommen grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe. Wer jedoch über der Einkommensgrenze liegt, zahlt monatlich zwei Prozent des übersteigenden Einkommens als Eigenbeitrag. Die große Mehrheit der Klientinnen und Klienten im ambulant betreuten Wohnen liegt aber deutlich unterhalb dieser Grenze.


2. Hohes Vermögen

Das sogenannte Schonvermögen liegt bei der Eingliederungshilfe im Jahr 2026 bei 71.190 Euro. Erst Vermögen über diesem Betrag muss eingesetzt werden, bevor die staatliche Förderung greift.


Was sich seit 2020 verändert hat – positiv für Betroffene:


Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern werden nicht mehr herangezogen. Auch die Unterhaltspflicht von Angehörigen ist fast vollständig entfallen. Das bedeutet: Weder dein Partner noch deine Eltern müssen zahlen.


Kurz zusammengefasst: Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder ein geringes Einkommen bezieht – also die meisten Menschen im BEW – zahlt in der Regel gar nichts.


Für wen gilt das?

Im betreuten Einzelwohnen werden Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung bei der Bewältigung des Alltags unterstützt – mit dem Ziel, sich im gewohnten Lebensumfeld zu stabilisieren und möglichst selbstständig zu leben.


Typische Diagnosen, bei denen ein Anspruch bestehen kann: Depression, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie, Suchterkrankungen. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern der nachgewiesene Bedarf an Unterstützung im Alltag.


Wie läuft die Beantragung ab?


Erste Anlaufstelle ist der Sozialpädagogische Fachdienst des Bezirks Oberbayern. Dieser ermittelt gemeinsam mit der antragstellenden Person den individuellen Bedarf an Hilfe. Danach wird festgelegt, wie viele Stunden Betreuung pro Woche bewilligt werden.

Das klingt komplizierter als es ist – und genau dabei helfe ich meinen Klientinnen und Klienten. Den Antrag auf Eingliederungshilfe in München stellt man nicht alleine.


Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?


Ablehnungen sind bei klar festgestelltem Hilfebedarf selten. Sollte es dennoch zu Rückfragen oder Klärungsbedarf kommen, begleiten Fachkräfte den weiteren Prozess und unterstützen bei der Nachreichung der erforderlichen Informationen.


Und das persönliche Budget?


Eine weitere Möglichkeit ist das persönliche Budget nach SGB IX. Dabei erhältst du die Leistung nicht als Sachleistung, sondern als Geldbetrag – und kannst dir deinen Anbieter selbst aussuchen aber dir Leistungen für dich bleiben die gleichen. So gewinnst du Flexibilität und Individualität in deiner Unterstützung.


Genau so arbeite ich mit meinen Klient*innrn bei PB Freiheit in München.


Mein Fazit


Geld sollte kein Grund sein, sich keine Unterstützung zu holen. Die Eingliederungshilfe München ist dafür da – man muss nur wissen, wie man sie nutzt.


Wenn du Fragen hast oder nicht weißt, ob du Anspruch hast, meld dich einfach bei mir. Das klären wir gemeinsam.


📩 pbfreiheit.bozkurt@gmail.com | 📞 +49 152 02948077​​​​​​​​​​​​​​​​

 
 
 

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